BENUTZUNGSORDNUNG DER STADTBIBLIOTHEK HILDESHEIM

IN LEICHTER SPRACHE

 

 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND AUFGABEN

 

Was ist die Stadt·bibliothek?

Die Stadt·bibliothek ist für alle Menschen offen.

In der Stadt·bibliothek finden Sie viele verschiedene Sachen:

  • Bücher und Zeitschriften
  • Hörbücher
  • Filme
  • Spiele

Diese verschiedenen Sachen heißen Medien.

Die Einzahl heißt Medium.

Sie können viele Medien ausleihen.

Ausleihen bedeutet:
Sie dürfen zum Beispiel ein Buch mit nach Hause nehmen.
Aber Sie müssen das Buch wieder zurückbringen.

Die Stadt·bibliothek hilft Menschen Neues zu lernen.
Sie finden in der Stadt·bibliothek nämlich Informationen zu verschiedenen Themen.
Die Medien von der Stadt·bibliothek sollen Ihnen auch Freude machen.

Außerdem ist die Stadt·bibliothek ein kostenloser Treffpunkt für alle.

Das ist der Stadt·bibliothek besonders wichtig:

  • Kinder und Jugendliche sollen Lesen lernen.
  • Alle Menschen sollen wissen: So benutze ich das Internet.
  • In der Stadt·bibliothek kann man lernen:
  1. So suche ich auf verschiedenen Arten nach Medien. Zum Beispiel mit dem Computer oder in Büchern.
  2. Und so finde ich Medien.

 

2. ANMELDUNG

Sie möchten sich anmelden?

Dann kommen Sie persönlich in die Stadt·bibliothek.

 

Sie möchten Ihr Kind anmelden?

Dann müssen Sie Ihr Kind mitbringen.

 

Bitte bringen Sie bei Bedarf genug Geld für Ihren Ausweis mit.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

Zum Beispiel:

  • Ihren Personal·ausweis oder
  • Ihren Reisepass mit Melde·bescheinigung oder
  • Ihre Aufenthalts·gestattung mit einer Melde·bescheinigung oder
  • Ihre Aufenthalts·erlaubnis mit einer Melde·bescheinigung.

 

Eine Übersicht über die Gebühren und notwendigen Unterlagen finden Sie hier:

Anmeldung in der Stadtbibliothek

 

Sie müssen bei der Anmeldung der Benutzungs·ordnung zustimmen.

Das machen Sie mit Ihrer Unterschrift.

 

Und Sie füllen vor Ort eine Datenschutz·erklärung aus.

In der Datenschutz·erklärung geben Sie verschiedene Daten an.

Zum Beispiel:

  • Ihren Namen
  • Ihr Geburts·datum
  • Ihre Adresse

Sie unterschreiben die Datenschutz·erklärung?

Damit sagen Sie: Die Stadt·bibliothek darf meine Daten speichern.

 

Ihre Daten haben sich geändert?

Dann müssen Sie das der Stadt·bibliothek sofort mitteilen.

 

Institutions·ausweis

Sie sind von einer Institution?

Eine Institution ist zum Beispiel eine Schule.

Dann können Sie für Ihre Institution Medien ausleihen.

Hier finden Sie alles über den Institutionsausweis.

 

Wer darf mit meinem Ausweis Medien ausleihen?

Nur Sie selbst dürfen mit Ihrem Ausweis Medien ausleihen.

Aber eine andere Person darf Ihre Medien zurückbringen.

 

Ich habe meinen Ausweis verloren. Was muss ich tun?Sie müssen den Verlust der Stadt·bibliothek sofort mitteilen.
Sonst entstehen Ihnen vielleicht Kosten.

Hier finden Sie Informationen: Ausweis verloren

 

3. AUSLEIHE UND NUTZUNG

Vor dem Ausleihen

Vor dem Ausleihen kontrollieren Sie: Sind die Medien vollständig?

Das ist zum Beispiel wichtig bei CDs, DVDs oder Spielen.

Die Medien sind nicht vollständig?

Dann melden Sie das bitte unseren Mitarbeitern.

 

Nach dem Ausleihen

Sie haben alle Medien verbucht?

Dann drücken Sie Beenden auf dem Bildschirm.

Sie drücken nicht auf Beenden?

Dann kann jemand anderes mit Ihrem Ausweis Medien ausleihen.

Ihnen können deswegen Kosten entstehen.

Die Kosten müssen Sie dann selbst zahlen.

 

Wie lange kann ich Medien ausleihen?

Sie können die meisten Medien 28 Tage ausleihen.

Bestseller-Bücher können Sie nur 14 Tage ausleihen.

Bestseller sind sehr beliebte Medien.

Und Bestseller-DVDs können Sie nur 7 Tage ausleihen.

 

Kann ich die Medien auch länger als 28 Tage ausleihen?

Sie können viele Medien um 4 Wochen verlängern.

Sie können die Medien 3 Mal verlängern.

Sie können Ihre Medien also höchstens 12 Wochen verlängern.

ACHTUNG! Bestseller können Sie nicht verlängern.

ACHTUNG! Eine andere Person hat Ihr Medium bereits vorgemerkt?

Dann können Sie das Medium auch nicht mehr verlängern.

 

So verlängern Sie Ihre Medien:

  • Sie rufen unsere Mitarbeiter in der Stadt·bibliothek an unter:

    SERVICE

    Telefon  05121 - 301 4141

  • Oder Sie schreiben eine E-Mail:

  • Oder Sie verlängern Ihre Medien selbst online.

Dafür müssen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto anmelden.
Den Link dazu finden Sie hier: Kundenkonto

Hinweis: Sie müssen Ihre ausgeliehenen Medien bis 24 Uhr am Fälligkeitstag verlängern.

Der Fälligkeitstag ist der letzte Tag von Ihrer Ausleihfrist.

 

Sie haben Ihre Medien nicht rechtzeitig verlängert?

Vielleicht konnten Sie Ihre Medien nicht online verlängern.

Oder Sie haben die Verlängerung vergessen.

Dann müssen Sie eine Mahngebühr zahlen.

Vielleicht hat die Stadt·bibliothek ein technisches Problem gehabt.

Und Ihre Medien wurden deshalb nicht verlängert.

Auch dann müssen Sie die Gebühr zahlen.

Vielleicht schickt Ihnen die Stadt·bibliothek Benachrichtigungen zu:

  • Vormerkungen,
  • Leihfristen und/oder
  • Mahnungen.

Sie haben die Benachrichtigungen nicht oder zu spät bekommen?

Dann müssen Sie trotzdem die Gebühren zahlen.

Mehr zu den Gebühren finden Sie unter Kapitel 6 Sondernutzungs·gebühren.

 

Kostet das Ausleihen von Medien extra?

Das Ausleihen von Medien ist kostenlos.

Es gibt aber 2 Ausnahmen:

 

1. Bestseller

Sie können Bestseller-Medien nicht verlängern.

Und Sie können Bestseller-Medien nicht vormerken.

Das Ausleihen von Bestseller-Medien kostet extra.

 

2. Vormerkungen

Ein Medium ist bereits ausgeliehen?

Und Sie merken sich das Medium vor?

Dann bekommen Sie das Medium direkt als nächstes.

Sie müssen das Medium innerhalb von 7 Öffnungs·tagen abholen.

Für eine Vormerkung zahlen Sie eine Gebühr.

 

Darf mein Kind auch Medien für Erwachsene ausleihen?

Kinder und Jugendliche dürfen nur einen Teil von den Medien für Erwachsene ausleihen.

 

4. AUSWÄRTIGER LEIHVERKEHR

Sie möchten ein Medium ausleihen?

Aber wir haben das Medium nicht?

Dann können wir das Medium für Sie bestellen.

Das Bestellen von einem Medium nennt man: Fernleihe.

Die Fernleihe kostet pro Medium eine Gebühr von 2 Euro.

 

5. BEHANDLUNG DER AUSGELIEHENEN MEDIEN, HAFTUNG DES KUNDEN

Sie müssen Ihre ausgeliehenen Medien gut behandeln.

Das heißt:

  • die Medien dürfen nicht schmutzig werden,
  • die Medien dürfen nicht beschädigt werden und
  • Sie dürfen die Medien nicht verlieren.

 

Ihr Medium ist beschädigt? Oder Sie haben Ihr Medium verloren?

Dann müssen Sie der Stadt·bibliothek den Schaden bezahlen.

 

Ein Medium hat Ihr Abspiel·gerät beschädigt?

Sie haben ein Medium ausgeliehen.

Und dieses Medium hat Ihr Abspiel·gerät beschädigt?

Zum Beispiel: Eine CD hat Ihren CD-Spieler beschädigt.

Dann wird Ihnen die Stadt·bibliothek die Kosten für Ihr Abspiel·gerät nicht ersetzen.

 

Sie haben einen persönlichen Gegenstand in der Stadt·bibliothek verloren?

Oder ein persönlicher Gegenstand wurde in der Stadt·bibliothek beschädigt?

Dann haftet die Stadt·bibliothek nicht für den Verlust oder die Beschädigung.

Das heißt die Stadt·bibliothek wird Ihnen den Gegenstand nicht ersetzen.

 

6. SONDERNUTZUNGS·GEBÜHREN

Sie geben ein Medium eine Woche zu spät zurück?

Dann müssen Sie eine Sondernutzungs·gebühr bezahlen.

Für jede weitere Woche müssen Sie wieder eine Sondernutzungs·gebühr bezahlen.

Sie geben ein Medium erst 4 Wochen später zurück?

Dann bekommen Sie ein Mahnschreiben.

Für das Mahnschreiben müssen Sie extra zahlen.

 

Sie hatten Probleme bei der Verlängerung Ihrer Medien?
Oder Sie haben keine Benachrichtigung von der Stadt·bibliothek bekommen?

Dann müssen Sie trotzdem die Sondernutzungs·gebühren bezahlen.

 

7. DATENSCHUTZ

Sie füllen bei Ihrer Anmeldung eine Datenschutz·erklärung aus.

In der Datenschutz·erklärung geben Sie persönliche Daten an.

Manchmal wertet die Stadt·bibliothek Ihre Daten für die Statistik aus.

Mit einer Statistik werden Daten zum Beispiel als Tabelle ausgewertet.

Ihre Daten werden dann anonymisiert.

Das heißt: Niemand kann die Daten einer Person zuordnen.

Die Stadt·bibliothek gibt Ihre Daten nicht an andere Personen weiter.

 

Sie sind seit 3 Jahren nicht mehr in der Stadt·bibliothek angemeldet?

Dann löscht die Stadt·bibliothek Ihre Daten.

 

8. AUSSCHLUSS VON DER BENUTZUNG

In der Stadt·bibliothek gelten bestimmte Regeln.

Die Regeln stehen in der Hausordnung.

Sie müssen sich an die Regeln in der Hausordnung halten.

Die Hausordnung finden Sie hier:

Hausordnung

 

Sie sind krank?

Und Ihre Krankheit ist ansteckend?

Dann dürfen Sie die Stadt·bibliothek nicht betreten.

Sie sind wieder gesund?

Dann dürfen Sie die Stadt·bibliothek wieder betreten.

Sie halten sich nicht an die Regeln in der Hausordnung und an die Benutzungs·ordnung?

Dann können Ihnen unsere Mitarbeiter verbieten in die Stadt·bibliothek zu kommen.