Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Die Stadt Hildesheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Hildesheim hat diesen Zugang nach Maßgabe den folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse anfrage@stadt-hildesheim.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Sofern eine E-Mail auf Grund der technischen Richtlinien oder Vorgaben dieser Zugangseröffnung nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Benachrichtigung an die versendende Stelle. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden. Eine Verarbeitung passwortgeschützter Dateien erfolgt nicht.
Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden bzw. werden die Anhänge aus der Mail entfernt. Bitte beachten sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird.
Für umfangreichere Mailanhänge (Größe, Anzahl) oder auch passwortgeschützte Dateien kann auch das städtische Cloudsystem (incl. verschlüsselter Verbindungen) genutzt werden. Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Ihrem Kontakt.
Die Stadt Hildesheim kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Hildesheim zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Ausschließlich im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet die Stadt Hildesheim über das Serviceportal Niedersachsen die verschlüsselte Kommunikation und die elektronische Signatur.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Hildesheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.